Hintergrund: Für viele Jugendliche beginnt derzeit ein neuer Lebensabschnitt. Mit einer guten Ausbildung wird der Grundstein für die berufliche Zukunft gelegt. Umso wichtiger ist es, dass sich Jugendliche auf ihre Ausbildung konzentrieren können. Doch was, wenn das Ausbildungsentgelt nicht reicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.

Damit finanzielle Engpässe während der Ausbildung gar nicht erst entstehen, gibt es die sogenannte Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), welche bei der Agentur für Arbeit Mühlhausen beantragt werden kann oder Leistungen nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Ein Antrag auf BAföG ist beim Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis, Fachdienst Bürgerservice, in Mühlhausen zu stellen.

In jedem Fall ist es ratsam, sich so schnell wie möglich beraten zu lassen und die Leistungen zu beantragen. Da viele Jugendliche zur gleichen Zeit Anträge stellen und die Bearbeitung damit erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch nehmen kann, ist Schnelligkeit gefragt. So kann man sicher sein, dass mit Ausbildungsbeginn, die finanzielle Situation geklärt ist und man sorgenfrei in die Ausbildung starten kann.

Ist die Summe aus Ausbildungsvergütung, BAB oder BAföG nicht ausreichend, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, kann beim Jobcenter ein Antrag auf Leistungen nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) gestellt werden.
Aufgrund einer zum 01.08.2016 eingetretenen Rechtsänderung im SGB II erweitert sich der Personenkreis der anspruchsberechtigten Auszubildenden und Studierenden.
So haben z.B. nach neuer Rechtslage Auszubildende mit eigenem Haushalt, welche sich in einer berufsvorbereitenden Maßnahme oder in beruflicher Ausbildung (duale Ausbildung) befinden, Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Auszubildende in einer beruflichen Ausbildung sind seit dem 01.08.2016 nur noch ausgeschlossen, wenn sie während der Ausbildung in einem Internat, Wohnheim oder beim Ausbilder mit voller Verpflegung untergebracht sind.
Auch Studierende an höheren Fachschulen, Hochschulen und Akademien haben nun einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II, wenn sie noch im Haushalt der Eltern leben.

In einigen Fällen kann das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis noch ergänzende Leistungen erbringen. So erhalten z.B. Schwangere oder Alleinerziehende einen sogenannten Mehrbedarf. Hier handelt es sich um zusätzliche Finanzmittel, die die besondere Lebenssituation berücksichtigen.

Der bisherige Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft ist im geänderten SGB II nicht mehr enthalten.

Beratung oder Unterstützung für Auszubildende und Studierende bietet das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis gern an. Hierzu ist die Vereinbarung eines Beratungstermins über folgende Telefonnummern notwendig:

Mühlhausen: 0 36 01 / 88 61 0* und Bad Langensalza: 0 36 03 / 81 82 85*

* Festnetz der Deutschen Telekom: 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise abweichend, höchstens jedoch 42 ct/min.

 

Anja Schöwe-Wipprecht
Pressesprecherin

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