Jobcenter setzt Unterhaltsansprüche auch gerichtlich durch!

Hintergrund:

„Unterhalt" bezeichnet die Verpflichtung eines Einzelnen, die Existenz eines anderen Menschen ganz oder teilweise zu sichern. Regelungen zum Unterhalt finden sich vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) oder auch im Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG). Dabei gibt es zahlreiche Arten wie z. B. Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder Ehegattenunterhalt. Nicht alle, die verpflichtet sind, für Angehörige Unterhalt zu zahlen, kommen dieser Verpflichtung freiwillig nach. Deshalb beschäftigen sich Rechtsanwälte, Gerichte und Behörden mit der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen.

Im Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis gibt es hierfür eigens den Bereich Unterhaltsheranziehung. Die Mitarbeiter prüfen bei der Gewährung von Arbeitslosengeld II, ob der Antragsteller gegebenenfalls Unterhaltsansprüche z. B. aufgrund von Kindern oder einer beendeten Beziehung hat. Unterhalt ist eine sogenannte vorrangige Leistung, die in Anspruch genommen werden muss, bevor Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II (Hartz IV) gewährt werden. Dies ist die Theorie, aber in der Praxis zahlen viele verpflichtete Angehörige den zustehenden Unterhalt nicht. Das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis gewährt Leistungen, damit die Betroffenen ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Der privatrechtliche Anspruch des Unterhaltsberechtigten (bspw. auf Kindesunterhalt) geht dann auf das Jobcenter über.

Zum Jahresende 2015 machten diese übergegangenen Unterhaltsansprüche einen Betrag von 179.077,00 Euro aus, Tendenz steigend. Das man diese Steuergelder von Denjenigen, die eigentlich zum Unterhalt verpflichtet sind, zurückhaben will, ist klar. Diese Ansprüche werden, sofern der oder die Unterhaltsverpflichtete zu keiner Einigung bereit ist, auch gerichtlich durchgesetzt.

„Aus der täglichen Arbeit wissen wir nur zu gut, welche langwierigen, kraftraubenden Auseinandersetzungen Betroffene hinter sich haben und dennoch wenig, unregelmäßig oder gar keinen Unterhalt erhalten", informiert die zuständige Teamleiterin Anja Schmoock.

„Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen deshalb gern weiter. Hierzu sollten Sie im Vorfeld einen Beratungstermin in der Unterhaltsstelle vereinbaren", so Teamleiterin Anja Schmoock.

Diese können Sie unter 03601/88610* und 03603/818285*

oder zu den Sprechzeiten in unseren Eingangszonen vor Ort vereinbaren.

*Festnetz der Deutschen Telekom: 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise abweichend, höchstens jedoch 42 ct/min.

 

Anja Schöwe-Wipprecht
Pressesprecherin

Unsere Seite benutzt zur Bereitstellung der Informationen Cookies. Durch die Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich mit dem Einsatz von Cookies einverstanden.