Schwangere erhalten Unterstützung vom Jobcenter

Hintergrund:

Die Geburt eines Kindes gehört für viele zum schönsten Ereignis im Leben. Für die Eltern sind damit zahlreiche Veränderungen verbunden. Und das so ein kleiner neuer Erdenbürger auch finanziell Auswirkungen hat, wird bereits während der Schwangerschaft deutlich. Empfängerinnen von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) können diese Mehrausgaben beim Jobcenter geltend machen.

Die Regelleistung, welche Arbeitslosengeld II Empfänger bekommen, beinhaltet die Mehrausgaben für Schwangerschaft nicht. „Gerade für z. B. Schwangerschaftsbekleidung und insbesondere die Erstausstattung des Babys (Kleidung, Windel usw.) fallen jedoch Mehrkosten an, diese werden vom Jobcenter übernommen", informiert Leistungsteamleiter André Wiederhold.

Das Jobcenter gewährt deshalb ab Beginn des 5. Schwangerschaftsmonats hierfür einmalige Leistungen. Bis zu 100 € können für Schwangerschaftsbekleidung und bis zu 376 € für die Erstausstattung des Babys beantragt werden.

Anspruchsberechtigte müssen hierzu lediglich im Jobcenter ihren Mutterpass oder die Bescheinigung eines Arztes vorlegen, aus dem der voraussichtliche Geburtstermin zu entnehmen ist.

 

Anja Schöwe-Wipprecht
Pressesprecherin

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