Auf die Plätze, SEPA los! – Jobcenter wegen Softwareumstellung am 30.08.2013 im Leistungsbereich eingeschränkt!

In Europa wird ein einheitliches Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr eingeführt. Bereits jetzt laufen die Vorbereitungen auf Hochtouren, damit das sogenannte SEPA Verfahren (IBAN und BIC statt Bankleitzahl und Kontonummer) ab Februar 2014 reibungslos funktioniert. Hiervon sind auch die IT-Verfahren des Jobcenters Unstrut-Hainich-Kreis betroffen, denn die Berechnung und Auszahlung des Arbeitslosengeldes II erfolgt bisher noch nach dem alten Verfahren.

Was bedeutet das nun? Die Anpassung der Software erfolgt, wie in allen Jobcenter in ganz Deutschland, ab dem 30. August 2013 und dauert das ganze Wochenende.

Am 30. August 2013 wird deshalb im Leistungsbereich ein Notdienst eingerichtet. Barzahlungen werden an diesem Tag jedoch nicht möglich sein!

„Wir sind uns sicher, dass das Umstellungsverfahren zügig und problemlos erfolgt, bitten aber auch um Verständnis, dass am 30. August 2013 keine Bearbeitung und Barauszahlungen erfolgen können", so der zuständige Bereichsleiter Jörn Michels.

Die rechtzeitigen Leistungszahlungen für den Monat September sind nicht gefährdet. Diese werden vor Umstellung des IT-Verfahrens ausgezahlt, sodass alle Betroffenen rechtzeitig über die zustehenden Leistungen verfügen.

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