Und wieder trifft es den Steuerzahler!

Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt, wer, wann, wie, wem gegenüber zum Unterhalt verpflichtet ist. Doch dieser Pflicht versuchen sich Betroffene nur allzu gern zu entziehen. Davon kann man auch im Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis ein Lied singen.

All Diejenigen, die arbeitsfähig sind, aber ihren Lebensunterhalt nicht allein bestreiten können, erhalten Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II. Hierzu zählen auch zahlreiche Betroffene, die für sich selbst oder ihre Kinder Anspruch auf Unterhalt haben. Dieser Pflicht entziehen sich Väter, Mütter oder der jeweilige Partner nach der Trennung nur allzu gern. Damit sind die Betroffenen auf Sozialleistungen angewiesen. Sie erhalten Leistungen der Grundsicherung, damit sie ihren Lebensunterhalt bestreiten können.

Dass es sich hierbei nicht um Einzelfälle handelt, wird deutlich wenn man betrachtet, dass im Jobcenter eigens eine Unterhaltsstelle eingerichtet wurde. Die Aufgabe der Mitarbeiter ist es, die als Vorleistung gewährten Mittel beim Unterhaltsverpflichteten zurück zu fordern.

Bis zum Jahresende standen immer noch rund 24.000 € offene Forderungen in den Büchern des Jobcenters. Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass auch für das Jahr 2013 keine Verbesserung in Sicht ist. „Die Tendenz den Unterhaltsverpflichtungen gar nicht bzw. in geringerer Höhe als geschuldet nachzukommen, sei steigend", so Claudia Hager, verantwortliche Teamleiterin.

Besonders tragisch seien die Fälle, in denen schlichtweg die Einsicht fehlt, mit der Zahlung von Unterhalt Verantwortung für die eigenen Kinder bzw. ehemaligen Partner zu übernehmen. In solchen Fällen scheue sich das Jobcenter auch nicht, selbst Klage beim Familiengericht zu erheben.

„Wir werden im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten die Eintreibung solcher vorranginger Leistungen weiter aktiv einfordern. Dies sind wird nicht nur den Betroffenen, sondern letztlich allen Steuerzahlern schuldig", so Claudia Hager.

„Damit es soweit erst gar nicht kommt, appelliere ich an alle Unterhaltsverpflichteten, ihrer gesellschaftlichen und moralischen Verantwortung gegenüber Angehörigen nachzukommen", so Claudia Hager abschließend.

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