Herzlichen Glückwunsch! – Die kostenlose Auskunfts- und Beratungsstelle des Jobcenters Unstrut-Hainich-Kreis feiert ihren 2. Geburtstag

Seit nunmehr zwei Jahren gibt es sie, die Auskunfts- und Beratungsstelle des Jobcenters Unstrut-Hainich-Kreis.

In der Auskunfts- und Beratungsstelle werden Empfänger von Leistungen nach dem SGB II unabhängig und kostenlos beraten. Im persönlichen Gespräch mit den Mitarbeiterinnen Daniela Hiese und Antje Kratochwil können Missverständnisse ausgeräumt, Fehler behoben und damit nicht zuletzt zeitintensive und kostspielige Sozialstreitigkeiten verhindert werden.

„Wir achten - wie in allen anderen Bereichen des Jobcenters - auf kurze Bearbeitungszeiten, dies ist besonders wichtig, denn Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II dienen schließlich der Sicherung des Lebensunterhaltes“, so Daniela Hiese.

Aber werden die verfolgten Ziele mit der Auskunfts- und Beratungsstelle auch erreicht?

Ja, denn die rund 1500 Beratungsgespräche, die bisher geführt wurden, zeigen nicht nur den Bedarf für ein solches Beratungsangebot, sondern haben auch maßgeblich dazu beigetragen Unklarheiten auszuräumen, Fehler zu beheben und Prozesse zu verhindern.

„In der Mehrzahl der Beratungen konnten wir gemeinsam mit den Kunden eine zufriedenstelle Lösung finden“, sagt Daniela Hiese.

Antje Kratochwil: „Eine Beratung ist immer sinnvoll, auch wenn sie vielleicht am Ende nicht zu dem “gewünschten“ Ergebnis führt. Zumindest können Entscheidungen des Jobcenters nach dem Termin in der Auskunfts- und Beratungsstelle besser nachvollzogen werden. Dies zeigen auch die Ergebnisse unser Feedbackbögen, in welchen die Kunden unsere Arbeit beurteilen.“

Häufig werden Aufhebungs- und Erstattungsbescheide hinterfragt, die Berechnung von Heiz- und Nebenkosten oder auch die Anrechnung von Einkommen. Es ist die Aufgabe der Auskunfts- und Beratungsstelle hier Aufklärung zu leisten und detailliert die Inhalte der Bescheide zu erklären.

„Eine gute persönliche Beratung muss vorbereitet sein, deshalb sollten die Kunden vorab telefonisch oder persönlich einen Termin vereinbaren und ihr Anliegen benennen. Wir prüfen dann vorab alle Unterlagen und planen für das Beratungsgespräch genügend Zeit“, so Daniela Hiese.

Doch wie sieht die Praxis aus? Das nachfolgende Beispiel soll verdeutlichen wie die Auskunfts- und Beratungsstelle arbeitet.

Heike Müller (Name geändert) hat die Weiterbewilligung von Arbeitslosengeld II beantragt. Sie bekommt einen neuen Bewilligungsbescheid. Die Höhe der Leistungen hat sich verändert und Frau Müller kann sich nicht erklären warum. Frau Müller meldet sich telefonisch im Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis und bittet um einen Termin zur Erläuterung des Bescheides. Zum Termin in der Auskunfts- und Beratungsstelle wird Frau Müller die Berechnung ausführlich erklärt. Es wird festgestellt, dass wichtige Unterlagen, wie eingetretene Änderungen bei den Kosten der Unterkunft und Heizung sowie Einkommensnachweise von Frau Müller fehlen. Frau Müller reicht die Unterlagen nach. Sie werden umgehend an die zuständige Sachbearbeitung weitergeleitet, bearbeitet und eine Korrektur des Bewilligungsbescheides vorgenommen.

Oder in einem anderen Fall, bei dem durch die Sachbearbeiter des Jobcenters der Mehraufwand für kostenaufwändige Ernährung bei der Berechnung vergessen wurde. Der Fehler fiel im Gespräch mit dem Kunden in der Auskunfts- und Beratungsstelle auf. Auch hier konnte umgehend die Korrektur des Bescheides und die Auszahlung an den Kunden veranlasst werden.

„Sie können sich sicher sein, dass sie eine objektive und unabhängige Beratung erhalten. Also nutzen Sie auch weiterhin das kostenlose Angebot der Auskunfts- und Beratungsstelle des Jobcenters Unstrut-Hainich-Kreis“, so Daniela Hiese abschließend.

Termine bei der Auskunfts- und Beratungsstelle können montags bis freitags von 08.00 – 18.00 Uhr unter den folgenden Telefonnummern vereinbart werden:

für Mühlhausen: 03601/88610

für Bad Langensalza: 03603/818285

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