Arbeitslosengeld II Regelsätze erhöhen sich!

Zum 01. Januar 2022 steigen die Regelbedarfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Arbeitslosengeld II / Sozialgeld) für alle, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können und Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch beziehen.

Wird ein regelbedarfsabhängiger Mehrbedarf zum Beispiel bei Schwangerschaft, Alleinerziehung minderjähriger Kinder oder bei bestimmten Erkrankungen gewährt, wird dieser ebenfalls angepasst.

Die neuen Regelsätze ab Januar 2022:

Alleinstehend/Alleinerziehend

Regelbedarfsstufe  1

449,00 €

Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften

Regelbedarfsstufe  2

404,00 €

nicht-erwerbstätige Erwachsene
Unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern

Regelbedarfsstufe  3

360,00 €

Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren          

Regelbedarfsstufe  4

376,00 €

Kinder von 6 bis unter 14 Jahren           

Regelbedarfsstufe  5

311,00 €

Kinder unter 6 Jahre

Regelbedarfsstufe  6

285,00 €


Die Anpassung erfolgt ab Januar 2022 automatisch. Bezieher von Arbeitslosengeld II / Sozialgeld müssen keinen gesonderten Antrag stellen!

 

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