Bedarfe für Bildung und Teilhabe werden ab dem 01.01.2023 auch durch das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis bewilligt und gezahlt!

Ab dem 01.01.2023 liegt die Zuständigkeit für alle Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 28 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beim Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis (vorher Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis). Dies betrifft Empfänger von Bürgergeld.

 

Für Empfänger von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag, Sozialhilfe und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz verbleibt es bei der bisherigen Zuständigkeit des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis.

 

Leistungen für Bildung und Teilhabe umfassen bei Vorliegen aller Voraussetzungen

  • Ausflüge der Schule/Kindertagesstätte und mehrtägige Klassenfahrten
  • Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
  • Schülerbeförderung
  • Ergänzende, angemessene Lernförderung
  • Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen/Kindertageseinrichtungen
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft

 

Durch den Zuständigkeitswechsel ist ein neuer Antrag/Nachweis für Bildung und Teilhabe erforderlich.

Dieser kann auf der Homepage des Jobcenters Unstrut-Hainich-Kreis heruntergeladen und im Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis eingereicht werden.

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