Anspruch auf ALG II haben alle erwerbsfähigen, hilfebedürftigen Personen im Alter von 15 bis 65 Jahren, wenn sie sich gewöhnlich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten.

Leistungsberechtigt sind auch die Personen, die mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem Haushalt zusammenleben und eine gemeinschaftliche Haushaltsführung betreiben. Sie bilden gemeinsam mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen eine Bedarfsgemeinschaft.

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