Mindestlohn im Jobcenter!?

Seit Beginn des Jahres gibt es den sogenannten Mindestlohn. Bis auf einige Ausnahmen regelt das neue Gesetz, dass ein Arbeitgeber seinen Angestellten je Stunde mindestens 8,50 Euro zahlen muss.

Die im Jobcenter eingehenden Einkommensnachweise werden u.a. auch dahingehend geprüft, ob der Mindestlohn gezahlt wurde. Hierzu ist erforderlich, dass neben dem Verdienst auch die Arbeitsstunden vom Arbeitgeber bescheinigt werden.

Ergeben sich Hinweise, dass der Mindestlohn unterschritten wurde oder gar ein „sittenwidriger" Lohn gezahlt wurde, wird der Arbeitgeber vom Jobcenter aufgefordert seinen Angestellten nach den gesetzlichen oder tariflichen Vorschriften zu entlohnen. In Ausnahmefällen kann der Arbeitgeber hierzu sogar gerichtlich verpflichtet werden.

Hat ein Arbeitgeber Interesse seine eingearbeiteten und qualifizierten Mitarbeiter zu halten, wird dies alles kein Thema sein!

Für den Bezieher von Hartz IV-Leistungen hat dies Vorteile. Indem der Arbeitgeber den gesetzlichen oder tariflichen Lohn zahlt, kann sich ein versicherungspflichtiges Einkommen ergeben, welches Ansprüche zur Arbeitslosen-, Kranken und Rentenversicherung begründet.
Durch eine höhere Lohnzahlung steigert sich, auch bei der Anrechnung auf Leistungsanspruch, das zur Verfügung stehende Gesamteinkommen. Eine selbstbestimmte unabhängige Lebensführung, unabhängig von Hartz IV kann möglich werden.

 

Anja Schöwe-Wipprecht
Pressesprecherin

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