Briefe nicht für die Tonne

Hintergrund: Immer wieder wenden sich Kunden an das Jobcenter und teilen mit, dass ihnen Post zugestellt wird, auf der die Absenderabgaben fehlen. Solcher Schriftverkehr wird dann als Werbung oder Ähnliches eingestuft, im Zweifelsfall nicht geöffnet oder gleich vernichtet. In einigen Fällen kam es schon vor, dass deshalb Einladungen im Jobcenter nicht wahrgenommen wurden oder wichtiger Schriftverkehr, wie Vermittlungsvorschläge und Bescheide, ungeöffnet im Papiermüll landeten. Grund für die fehlenden Absenderangaben, ist die Verpflichtung der Jobcenter zur Wahrung des Sozialgeheimnisses.

Im Jahr 2014 wies der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit darauf hin, dass durch die Jobcenter keine Briefpost mit Logo oder dem Begriff Jobcenter auf dem Briefumschlag versandt werden darf. „Die im Jobcenter gemeldeten Kunden haben Anspruch auf die Wahrung des Sozialgeheimnisses. Dieser gesetzlichen Verpflichtung kommen wir in der täglichen Arbeit und auch in unserem Schriftverkehr nach. Bereits seit 2014 werden deshalb unsere Schreiben ohne Logo auf dem Briefumschlag versandt. Die Absenderangabe lässt sich jedoch dem Adressfeld entnehmen. Dies ist auch für die Rücksendung bei unzustellbaren Briefen erforderlich", so Ingrid Richter, Geschäftsführerin des Jobcenters Unstrut-Hainich-Kreis.

„Hierzu gibt es sicherlich geteilte Meinungen. Die Wahrung des Sozialgeheimnisses hat jedoch in unserer Behörde oberste Priorität", informiert Richter. Sie appelliert an alle Kunden des Jobcenters, die ihnen zugestellte Post auch zu öffnen, denn hinter dem vermeintlich „belanglosen" Brief, kann sich wichtiger Schriftverkehr verbergen.

 

Anja Schöwe-Wipprecht
Pressesprecherin

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