Hartz IV - Leistungen für Unterkunft und Heizung bei Mietern

Hintergrund:

Mieter können die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung beim Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis geltend machen. Voraussetzung ist, dass ein entsprechender Bedarf besteht. Hierzu gibt es im Unstrut-Hainich-Kreis eine maßgebende Unterkunftsrichtlinie, die hier eingesehen werden kann.

Für Leistungsempfänger, die eine Mietwohnung bewohnen, sind das zuerst die monatlichen Mietzahlungen einschließlich der Heiz- und Betriebskosten.

Darüber hinaus können unter bestimmten Umständen, nämlich bis zu den Höchstgrenzen der Unterkunftsrichtlinie, auch Forderungen aus der jährlichen Heiz- und Betriebskostenabrechnung übernommen werden. Diese müssen im Einzelfall geprüft werden.

Für eine schnelle Antragsbearbeitung ist es wichtig, dass Abrechnungen schnellstmöglich beim Jobcenter eingereicht werden. Auch wenn die Jahresabrechnung ein Guthaben / eine Rückzahlung ausweist oder sich Mietminderungen ergeben, sind Leistungsempfänger verpflichtet, dieses entsprechend anzuzeigen und mit Nachweisen zu belegen.

Um Rückforderungen zu vermeiden, dürfen die dann ausgezahlten Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung nur zu deren Begleichung verwandt werden.

In diesen und weiteren Fragen zur Übernahme von Kosten für Unterkunft und Heizung beraten Sie die Mitarbeiter nach entsprechender Terminvereinbarung auch gern persönlich.

Bitte beachten Sie auch, das bei Umzug in eine andere Wohnung, eine frühzeitige Kontaktaufnahme zum Jobcenter erfolgt, da Kosten für eine neue Wohnung nur übernommen werden können, wenn eine Zusicherung des Jobcenters vorliegt!

Bitte teilen Sie uns Änderungen oder Terminwünsche über die bekannten Servicenummern

0 36 01 / 88 61 0* und 0 36 03 / 81 82 85*

oder zu den Sprechzeiten mit den entsprechenden Nachweisen mit.

Selbstverständlich können Änderungen der Bedarfe für Unterkunft und Heizung auch schriftlich mitgeteilt werden.

Wird fortgesetzt mit Informationen für Eigenheimbesitzer!

* Festnetz der Deutschen Telekom: 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise abweichend, höchstens jedoch 42 ct/min.

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