Hartz IV und Wohnungseigentum

Wer Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II bezieht, kann bei Bedarf auch als Wohnungseigentümer bei den Kosten für Unterkunft und Heizung Unterstützung erhalten, soweit die Kosten angemessen sind.

Hierbei ist zu beachten, dass bei Leistungsempfängern die Wohneigentum nutzen, die Kosten teilweise zu unterschiedlichen Zeiten fällig werden und daher die Leistungen monatlich in unterschiedlicher Höhe bewilligt werden können.

Damit das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis diese Unterschiede jeweils rechtzeitig berücksichtigen kann, sind aktuelle Nachweise, wie bspw. Rechnungen und Zahlungsaufforderungen für Abschläge möglichst frühzeitig einzureichen.

Die Mitwirkung des Wohneigentümers ist zur zügigen Bearbeitung und Anpassung des Leistungsanpruches unbedingt erforderlich. Denn nur wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, kann der Bedarf neu berechnet werden.

Unterlagen können persönlich in den Eingangszonen des Jobcenters Unstrut-Hainich-Kreis in Mühlhausen (Brunnenstraße 97) oder in Bad Langensalza (Molkereistraße 1) abgegeben werden oder per Post übersandt werden.

Auskünfte erhält man über die bekannten Servicenummern

0 36 01 / 88 61 0* oder 0 36 03 / 81 82 85*

* Festnetz der Deutschen Telekom: 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise abweichend, höchstens jedoch 42 ct/min.

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