Hätten Sie es gewusst? Die Daten werden automatisch abgeglichen.
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- Veröffentlicht: Montag, 11. Juli 2016 14:05
Bei dem Datenabgleich werden SGB II-Leistungsdaten untereinander sowie mit Leistungs- und Einkommensdaten der Auskunftsstellen und der Datenstelle der Träger der Rentenversicherung (DSRV) abgeglichen. Die hieraus resultierenden Überschneidungsmitteilungen stellt die Bundesagentur für Arbeit den Jobcentern zur Prüfung bereit. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um Erwerbseinkommen, Renten oder Kapitalerträge.
Werden hier Abweichungen festgestellt, z. B. bei den Angaben zum Einkommen oder Vermögen, muss in jedem Fall das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat geprüft werden. Dies muss nicht sein.
Andrea Ehlers rät: „Zeigen Sie alle Änderungen in den Einkommens- und Vermögensverhältnissen sowie den persönlichen Verhältnissen unverzüglich, vollständig und richtig beim Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis an, dann sind Sie auf der sicheren Seite.
Anja Schöwe-Wipprecht
Pressesprecherin