So einfach geht umziehen nicht immer!

Hintergrund:
Grundsätzlich darf jeder dorthin ziehen wohin er will. Das gilt auch für ALG II-Empfängerinnen und -Empfänger. Aber es gibt eine Besonderheit. Das Jobcenter übernimmt die Kosten der Wohnung und Heizung nur dann in voller Höhe, wenn diese angemessen sind und der Umzug erforderlich ist. Wer also einen Umzug plant, benötigt hierzu die Zustimmung des Jobcenters.

Erfolgt dies nicht und die Kosten der neuen Wohnung liegen über den Sätzen der Unterkunftsrichtlinie des Landkreises, kann dies finanzielle Folgen haben. Zum 01.07.2016 hat der Unstrut-Hainich-Kreis eine geänderte Richtlinie zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung in den Rechtskreisen SGB II und SGB XII in Kraft gesetzt. Diese Richtlinie ist die Grundlage für Entscheidungen des Jobcenters.

Annemarie Schneider, Teamleiterin Leistung im Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis informiert:

„Das Thema des Umzugs ist sehr umfangreich, daher hier einige grundlegende Regelungen. Entscheidungen werden jeweils im Einzelfall getroffen.

Unterschreiben Sie keinen Mietvertrag ohne Zusicherung des aktuell zuständigen Jobcenters.

Eine Zusicherung ist nur möglich, wenn der geplante Umzug notwendig und die Kosten für die neue Wohnung angemessen sind.

Die Zusicherung erhalten Sie von den Leistungssachbearbeitern. Mit ihnen besprechen Sie die Gründe für den Wohnungswechsel.

Umzugskosten und eine darlehensweise Gewährung der Mietkaution werden nur auf vorherigen Antrag und bei Zusicherung zum Umzug gezahlt.

Hierbei werden die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse entsprechend berücksichtigt.

Ziehen Sie innerhalb des Unstrut-Hainich-Kreises um, begründen Sie bitte ausführlich ihren Antrag und legen in Betracht kommende Mietangebote vor.

Möchten Sie in einen Ort außerhalb des Unstrut-Hainich-Kreises ziehen, nehmen Sie bitte ebenfalls rechtzeitig Kontakt zum Jobcenter auf. Die Zusicherung zum Umzug ist für die Übernahme der Mietsicherheit beim zukünftigen zuständigen Jobcenter erforderlich.

Die vorgelegten Mietangebote müssen die genaue Anschrift, die Größe sowie den Mietpreis enthalten. Dabei müssen Betriebskosten und Heizkosten gesondert ausgewiesen werden, wenn es sich nicht um eine Pauschalmiete handelt.

Ist der Umzug nicht notwendig oder sind die neuen Mietkosten im Sinne der Unterkunftsrichtlinie zu hoch, kann dem Mietangebot / Umzug nicht zugestimmt werden.

Lassen Sie sich daher immer vor einem Umzug von den Leistungssachbearbeitern des Jobcenters beraten.

Wenn Sie die Wohnung trotz fehlender Zusicherung des Jobcenters anmieten, erhalten Sie nur Leistungen in Höhe der bisherigen Unterkunftskosten.

Auch die Kosten für den Umzug und die Zahlung der Kaution müssen Sie dann selbst übernehmen.

Für junge Erwachsene unter 25 Jahren gelten besondere Umzugsregelungen. Weitere Informationen dazu gibt Ihnen ihre Integrationsfachkraft.

Auf der Internetseite des Jobcenters Unstrut-Hainich-Kreis unter www.jobcenter-uhk.de finden Sie die aktuelle Unterkunftsrichtlinie."

 

Anja Schöwe-Wipprecht
Pressesprecherin

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