Verwaltungsvorschrift des Unstrut-Hainich-Kreises zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung in den Rechtskreisen SGBII und SGB XII - Unterkunftsrichtlinie
gültig ab April 2025 (8. Auflage)
Einladung zur Teilnahme an unserer digitalen Kundenumfrage
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
wir möchten unsere Angebote und Dienstleistungen stetig verbessern. Dafür ist uns Ihre Meinung besonders wichtig.
Wir laden Sie herzlich ein, an unserer Kundenumfrage teilzunehmen.
Die Teilnahme bringt Ihnen folgende Vorteile:
- Ihre Stimme zählt: Sie gestalten aktiv mit, wie wir unsere Arbeit für Sie weiterentwickeln.
- Einfach und schnell: Die Umfrage dauert nur etwa 5–10 Minuten.
- Sicher und anonym: Ihre Angaben werden vertraulich behandelt und sind nicht auf Sie zurückführbar.
- Kostenlos: Es entstehen keinerlei Kosten für Sie.
Einfach über folgenden Link teilnehmen.
https://www.empirio.de/s/2tutxzWZht
Wir freuen uns sehr, wenn Sie diese Gelegenheit nutzen, um uns Ihre Erfahrungen und Anregungen mitzuteilen.
Jede Rückmeldung hilft uns, unsere Angebote noch besser auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Ihr Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis
Hier geht’s zur Online-Terminvereinbarung!
Sie haben die Möglichkeit in all unseren Verwaltungsbereichen z. B. Leistung, Vermittlung, Eingangszone, Erstantrag, Termine online zu buchen. Hierfür benötigen Sie Ihre BG-Nummer. Wählen Sie Ihr Anliegen entsprechend der aufgeführten Bereiche und BG-Nummer aus. So ist eine richtige Zuordnung problemlos möglich.
Vielen Dank!
Ihr Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis
Herzlich Willkommen auf der Internetseite
des Jobcenters Unstrut-Hainich-Kreis!
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Bürgerinnen und Bürger!
Das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Unstrut-Hainich-Kreis und der Agentur für Arbeit Thüringen Nord ist seit dem 01.01.2011 Rechtsnachfolger der ARGE Grundsicherung Unstrut-Hainich-Kreis.
Die folgenden Seiten sollen Ihnen einen Überblick über die Aufgaben und Leistungen des Jobcenter geben.
Alle Mitarbeiter sehen es als wichtigste Aufgabe, arbeitsuchende Menschen wieder in Beschäftigung zu bringen und hierfür auch die notwendigen Hilfen zu gewähren.
Im Bereich Markt & Integration steht hierfür ein umfangreiches Leistungsangebot bereit. Mit Maßnahmen der Qualifizierung und Fortbildung, der Unterstützung von Arbeitgebern sowie der Beschäftigung in Arbeitsgelegenheiten und vielem mehr bereiten wir unsere Kundinnen und Kunden auf eine zukünftige berufliche Tätigkeit vor.
Zur Sicherstellung des Lebensunterhalts werden bei Vorliegen der Voraussetzungen, Arbeitslosengeld II und die angemessenen Kosten für eine Wohnung gewährt. In Einzelfällen können auch gesetzlich festgeschriebene Mehrbedarfe übernommen werden.
Unser wichtigstes Anliegen ist es, dass Sie uns als Dienstleister wahrnehmen, der Sie in allen Fragen der Grundsicherung und Integration in Arbeit berät und unterstützt.
Sie erreichen uns über folgende Telefonnummern.
Ich wünsche Ihnen einen informativen Besuch unserer Seiten.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Gundermann
Geschäftsführer
Wissenswertes zum Thema Bürgergeld
Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?
Ab dem 01.01.2023 liegt die Zuständigkeit für alle Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 28 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beim Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis (vorher Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis).
Dies betrifft Empfänger von Bürgergeld.
Für Empfänger von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag, Sozialhilfe und Leistungen nach dem AsylbLG verbleibt es bei der bisherigen Zuständigkeit des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis.
Leistungen für Bildung und Teilhabe umfassen bei Vorliegen aller Voraussetzungen
- Ausflüge der Schule/Kindertagesstätte und mehrtägige Klassenfahrten
- Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
- Schülerbeförderung
- Ergänzende, angemessene Lernförderung
- Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen/Kindertageseinrichtungen
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft
Formulare:
>> Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
>> Bestätigung der Kita/Hort/ Schule bei Ausflügen und Klassenfahrten
>> Bestätigung der Schule bei Lernförderung
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit:
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/informationen-zum-bildungspaket
INFORMATIONEN ZUM BÜRGERGELD
BEANTRAGUNG VON BÜRGERGELD
Informationen zur Antragstellung
BEANTRAGUNG VON KOSTEN DER UNTERKUNFT
Antrag Zahlung an Vermieter oder Energieversorger
Hinweisblatt Bedarfe bei Wohneigentum
SONSTIGES
Erklärung temporäre Bedarfsgemeinschaft
Aufenthaltsanzeige gemäß § 5 Freizügigkeitsgesetz/EU - FreizügG/EU
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Bürgerinnen und Bürger!
Herzlich willkommen auf der Internetseite des JOBCENTER Unstrut-Hainich-Kreis.
Das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Unstrut-Hainich-Kreis und der Agentur für Arbeit Gotha und ist seit dem 01.01.2011 Rechtsnachfolger der ARGE Grundsicherung Unstrut-Hainich-Kreis.
Die folgenden Seiten sollen Ihnen einen Überblick über die Aufgaben und Leistungen des Jobcenter geben.
Alle Mitarbeiter sehen es als wichtigste Aufgabe, arbeitsuchende Menschen wieder in Beschäftigung zu bringen und hierfür auch die notwendigen Hilfen zu gewähren.
Im Bereich Markt & Integration steht hierfür ein umfangreiches Leistungsangebot bereit. Mit Maßnahmen der Qualifizierung und Fortbildung, der Unterstützung von Arbeitgebern sowie der Beschäftigung in Arbeitsgelegenheiten und vielem mehr bereiten wir unsere Kundinnen und Kunden auf eine zukünftige berufliche Tätigkeit vor.
Zur Sicherstellung des Lebensunterhalts werden bei Vorliegen der Voraussetzungen, Arbeitslosengeld II und die angemessenen Kosten für eine Wohnung gewährt. In Einzelfällen können auch gesetzlich festgeschriebene Mehrbedarfe übernommen werden.
Unser wichtigstes Anliegen ist es, dass Sie uns als Dienstleister wahrnehmen, der Sie in allen Fragen der Grundsicherung und Integration in Arbeit berät und unterstützt.
Sie erreichen uns über folgende Telefonnummern.
Ich wünsche Ihnen einen informativen Besuch unserer Seiten.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Gundermann
Geschäftsführer
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Sehr geehrte Kundinnen und Kunden!
Das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis ist telefonisch innerhalb der Öffnungszeiten für Sie erreichbar.
Unser Ziel ist es, Ihre Anliegen freundlich, kompetent und direkt von den für Sie fachlich zuständigen Mitarbeitern klären zu lassen.
Ihre (Durchwahl-) Telefonnummer für den direkten Draht in das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis entnehmen Sie bitte der umseitigen Tabelle.
Ausschlaggebend für die richtige Durchwahl sind im Regelfall entsprechend Pkt.1 oder Pkt.2 der Fachbereich (Arbeitsvermittlung oder Leistungsgewährung) den Sie kontaktieren möchten und die letzten zwei Ziffern Ihrer Bedarfsgemeinschaftsnummer: Beispiel: 09506//1234567 oder 09740//1234567
Beachten Sie bitte auch die Durchwahlen unter Pkt. 3, wenn Sie zu einer der entsprechenden Kundengruppe gehören bzw. Fragen zu den dort aufgeführten Sonderfachbereichen haben.
| 1.) Betreuung für die Bereiche Arbeitsvermittlung | |
| Ihre Bedarfsgemeinschaftsnummer endet auf... | |
| 03601/8861-... | |
| 00-43 | 501 |
| 44-68 | 502 |
| 69-99 | 503 |
| Vermittlungsfragen Rehabilitanden und Schwerbehinderte | |
| 00-33 | 501 |
| 34-99 | 503 |
| Vermittlungsfragen von Jugendlichen unter 25 Jahre | 504 |
| Vermittlungsfragen von Selbständigen | 503 |
| 2.) Betreuung für den Bereich Leistungsgewährung | |
| Ihre Bedarfsgemeinschaftsnummer endet auf... | |
| 00-15 | 505 |
| 16-32 | 506 |
| 33-50 | 507 |
| 51-65 | 508 |
| 66-82 | 509 |
| 83-99 | 510 |
| 3. Weitere Anliegsarten und Kundengruppen | |
| Antragstellung Bürgergeld | 511 |
| Fragen zu Unterhaltsangelegenheiten | 512 |
| Leistungsfragen für selbständige Leistungsberechtigte | 513 |
| Fragen zur Widerspruchs- und Klagebearbeitung | 514 |