Unsere Struktur

Das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis unterteilt sich in die Bereiche Eingangszone, Vermittlung und Leistung.

 

Eingangszone

Die Mitarbeiter in der Einganszone können kleinere Anliegen der Kunden sofort klären, ohne dass ein Termin mit dem Vermittler oder der Leistungsabteilung vereinbart werden muss. Zudem werden in der Eingangszone Bürgergeld-Anträge und Informationsbroschüren ausgegeben und Änderungen erfasst.

 

Vermittlung

Der Schlüssel zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit liegt in der gezielten und verstärkten Betreuung der Arbeitssuchenden. Wichtigster Begleiter auf der Suche nach Arbeit ist der persönliche Arbeitsvermittler. Als „Lotse“ für die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist er zuständig für die umfassende Betreuung und die Eingliederung in den Arbeitsmarkt.

Der persönliche Ansprechpartner

  • unterstützt und berät bei der Beschäftigungssuche,
  • vermittelt Stellenangebote,
  • vereinbart notwendige Förderleistungen,
  • informiert über weitergehende Beratungsangebote und Dienstleistungen.

Mehr Eigeninitiative der Arbeitssuchenden und gezielte Vermittlung können zunächst nur die Menschen in Arbeit oder Ausbildung bringen, die über nachgefragte Qualifikationen und Leistungsfähigkeit verfügen. Viele Langzeitarbeitslose müssen aber erst wieder für die Anforderungen des Arbeitsmarktes fit gemacht werden. Aus diesem Grund arbeitet das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis mit zahlreichen Bildungsträgern eng zusammen. Unter anderem werden Weiterbildungen und Trainingsmaßnahmen angeboten und gefördert. Auch Bewerbungs- und Reisekosten werden übernommen.

 

Leistung

Können erwerbsfähige Menschen für sich selbst und ihre Angehörigen den Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig aufbringen, kann das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen helfen. Das Bürgergeld und die Übernahme der angemessenen Miete und Heizung bilden die Basis.

In der Leistungsabteilung gibt es den Bereich Antragannahme / Publikumsverkehr in welchem, nach Terminvereinbarung, im persönlichen Gespräch die Anträge entgegen genommen und Zweifelsfragen geklärt werden können. In der Sachbearbeitung werden die Anträge geprüft und die finanziellen Ansprüche der Langzeitarbeitslosen berechnet.

Neben dem Bürgergeld können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen für Mehrbedarfe (im Fall von z. B. Schwangerschaft, Alleinerziehung), Leistungen für die Erstausstattung der Wohnung, die Erstausstattung für Bekleidung einschließlich Schwangerschaft und Geburt sowie Bedarfe für Bildung und Teilhabe gewährt werden.

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