Das Konzept

Mit der Einrichtung der Jugendberufsagentur gehen die Agentur für Arbeit Thüringen Nord, das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis und das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis neue Wege, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Alter von 27 Jahren in Ausbildung und Arbeit zu vermitteln.

Die wesentlichen berufsbezogenen Angebote der drei Institutionen werden mit der Kooperationsvereinbarung Jugend und Beruf gebündelt. Ein ganzheitlich orientiertes und institutionell abgestimmtes Informations-, Beratungs-, Qualifizierungs- und Begleitangebot ermöglicht verbesserte Unterstützungsleistungen und die schnellere Bereitstellung von Soforthilfen und Sofortangeboten.

Ziel der Kooperation ist, die berufliche Integration aller Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum Alter von 27 Jahre, die im Unstrut-Hainich-Kreis leben. Allen Jugendlichen und jungen Erwachsenen soll der Übergang von der Schule in Ausbildung oder Arbeit ermöglicht werden, um ihre berufliche, soziale und gesellschaftliche Integration zu gewährleisten.

Grundlage der Zusammenarbeit der Agentur für Arbeit, des Jobcenters und des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis ist die Kooperationsvereinbarung Jugend und Beruf. In dieser Kooperationsvereinbarung, die an bestehende Bestimmungen in den maßgeblichen Gesetzen (Sozialgesetzbuch Zwei, Sozialgesetzbuch Drei, Sozialgesetzbuch Acht) und Handlungsempfehlungen, welche die Kooperation der verschiedenen Institutionen auf dem Gebiet der beruflichen und sozialen Integration junger Menschen vorsehen, anknüpft, werden die Aufgaben der Jugendberufsagentur und Grundlagen für ein verbessertes Fallmanagement vereinbart.

Unsere Seite benutzt zur Bereitstellung der Informationen Cookies. Durch die Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich mit dem Einsatz von Cookies einverstanden.