Auskünfte nach dem IFG (Informationsfreiheitsgesetz)

Das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis als gemeinsame Einrichtung unterliegt dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes.
Dieses sieht in § 11 eine allgemeine Zugänglichkeit von Verzeichnissen, möglichst in elektronischer Form (Internetauftritt), vor, die vorhandene Informationssammlungen und –zwecke der Behörden erkennen lassen.


Um dieser Rechtspflicht gerecht zu werden, stellen wir den Bürgerinnen und Bürgern folgende wichtige Informationen zur Verfügung:
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Verzeichnis mit amtlichen Dienstanweisungen des Jobcenters Unstrut-Hainich-Kreis

 

 

Die Kontaktdaten finden Sie hier.

 

 

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