Bildung und Teilhabe

Ab dem 01.01.2023 liegt die Zuständigkeit für alle Leistungen für Bildung und Teilhabe nach  § 28 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beim Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis (vorher Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis).

 

Dies betrifft Empfänger von Bürgergeld.

Für Empfänger von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag, Sozialhilfe und Leistungen nach dem AsylbLG verbleibt es bei der bisherigen Zuständigkeit des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis.

  

Leistungen für Bildung und Teilhabe umfassen bei Vorliegen aller Voraussetzungen

  • Ausflüge der Schule/Kindertagesstätte und mehrtägige Klassenfahrten
  • Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
  • Schülerbeförderung
  • Ergänzende, angemessene Lernförderung
  • Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen/Kindertageseinrichtungen
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft

 

Formulare:

>> Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe

>> Bestätigung der Kita/Hort/ Schule bei Ausflügen und Klassenfahrten

>> Bestätigung der Schule bei Lernförderung

 

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit:
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/informationen-zum-bildungspaket

Unsere Seite benutzt zur Bereitstellung der Informationen Cookies. Durch die Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich mit dem Einsatz von Cookies einverstanden.