Bildung und Teilhabe
Ab dem 01.01.2023 liegt die Zuständigkeit für alle Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 28 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beim Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis (vorher Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis).
Dies betrifft Empfänger von Bürgergeld.
Für Empfänger von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag, Sozialhilfe und Leistungen nach dem AsylbLG verbleibt es bei der bisherigen Zuständigkeit des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis.
Leistungen für Bildung und Teilhabe umfassen bei Vorliegen aller Voraussetzungen
- Ausflüge der Schule/Kindertagesstätte und mehrtägige Klassenfahrten
- Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
- Schülerbeförderung
- Ergänzende, angemessene Lernförderung
- Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen/Kindertageseinrichtungen
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft
Formulare:
>> Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
>> Bestätigung der Kita/Hort/ Schule bei Ausflügen und Klassenfahrten
>> Bestätigung der Schule bei Lernförderung
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit:
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/informationen-zum-bildungspaket