Zukunftsweisende Software ALLEGRO für „HARTZ IV" wird im Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis eingeführt

Das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis nutzt ab sofort bei jeder Neu- oder Weiterbewilligung von Anträgen die neue Software ALLEGRO für die Berechnung und Bescheidung von Arbeitslosengeld II (Hartz IV).

„Mit der neuen Software werden die Bescheide für unsere Kundinnen und Kunden transparenter und verständlicher. Es ist leichter nachzuvollziehen wie das Jobcenter die Leistungen errechnet hat", informiert Jobcenter Geschäftsführerin Ingrid Richter.

Die bekannten Antragsformulare für Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bleiben unverändert.

Was ändert sich?
Mit der Einführung von ALLEGRO werden allerdings einmalig neue Nummern für die Bedarfsgemeinschaft vergeben. Die neue Nummer befindet sich oben rechts auf dem Bewilligungsbescheid. Sie beginnt mit 09506//...!

„Wichtig ist, diese neue Nummer künftig bei der Einreichung oder Übersendung von Unterlagen an das Jobcenter vollständig anzugeben, damit eine schnelle Zuordnung und damit Bearbeitung ihres Anliegens erfolgen kann", informiert Ingrid Richter.

Weiterhin wird der Bewilligungsbescheid ein wenig anders aussehen. Informationen finden sich auf der Internetseite des Jobcenters www.jobcenter-uhk.de.

Gegebenenfalls erhalten Kunden Informationsschreiben mit der Bitte, die beim Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis gespeicherte Bankverbindung auf deren Richtigkeit zu prüfen und mögliche Änderungen schriftlich mitzuteilen.

Damit die Einführung in die neue Software gelingt, werden die Mitarbeiter intensiv geschult. Die Kundendaten werden dann nach und nach auf die neue Software umgestellt.

„Mit der Einführung des neuen Programms wollen wir unserem Anspruch einer modernen und transparenten Verwaltung in Zukunft noch besser gerecht werden und den Menschen, die auf die Leistungen angewiesen sind, Bescheide zukommen lassen, auf denen die Berechnung verständlich nachvollzogen werden kann", so Richter abschließend.

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