Leistungen für Schulbedarf werden ausgezahlt!

Im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe wird für Schülerinnen und Schüler die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf nach dem Sozialgesetzbuch II durch das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis gewährt.

Schülerinnen und Schüler, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung bekommen, erhalten für den persönlichen Schulbedarf jeweils zum 01.Februar eines Jahres Leistungen in Höhe von 30,00 € und zum 01. August des Jahres nochmals Leistungen in Höhe von 70,00 € ausgezahlt.

Diese zusätzliche Leistung wird zweckgebunden gezahlt, d.h. sie ist ausschließlich für die Beschaffung von Schulausstattung, wie z.B. Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien zu verwenden.

Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf muss in der Regel nicht gesondert beantragt werden. Das Jobcenter zahlt die Leistung automatisch aus, wenn im Haushalt ein Kind im Alter von 6 bis 14 Jahren lebt. Lediglich bei Einschulung und Kindern ab dem 15. Lebensjahr ist eine Bestätigung über den Schulbesuch beim Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis vorzulegen. Die Bewilligung des persönlichen Schulbedarfes erfolgt mit einem gesonderten Bewilligungsbescheid.

Sollte es wider Erwarten nicht zu einer Auszahlung kommen, obwohl die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, dann wenden Sie sich bitte an das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis.

Telefonische Erreichbarkeit montags bis freitags von 08.00 – 18.00 Uhr:

Mühlhausen: 0 36 01 / 88 61 0* und Bad Langensalza: 0 36 03 / 81 82 85*
* Festnetz der Deutschen Telekom: 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise abweichend, höchstens jedoch 42 ct/min.

 

Anja Schöwe-Wipprecht
Pressesprecherin

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