Hilfe gibt es auch bei den Kosten der Unterkunft!

Hintergrund: Egal ob Eigenheimbesitzer oder Mieter, angemessene Kosten der Unterkunft und Heizung können beim Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass ein entsprechender Bedarf besteht.

Soweit Leistungsempfänger Wohneigentum (Eigentumswohnung oder Eigenheim) nutzen, variieren die Kosten für Unterkunft und Heizung unter Umständen monatlich. Dies kann aber auch bei Mietern so sein, wenn mit den Vermietern die Vereinbarung besteht, dass einzelne Nebenkosten eigenverantwortlich an Energielieferanten oder auch an den Abfallwirtschaftsbetrieb zu zahlen sind.

„Welche Kosten berücksichtigt werden können, dazu beraten die Mitarbeiter des Jobcenters im Rahmen der Leistungsbewilligung", so die zuständige Teamleiterin Silke Fick. In der Regel sind dies Positionen, die wiederholt und in gewissen zeitlichen Abständen zu zahlen sind. Hierzu gehören z. B. Schuldzinsen, Heizkosten, Grundsteuern, Gebäudeversicherung, Wassergebühren, Kosten der Klärgrubenentleerung, Müllgebühren, Kosten für Schornsteinfeger oder Wartungskosten der Heizungsanlage.

Gelegentlich sehen sich Hauseigentümer darüber hinaus mit weiteren Kosten konfrontiert, wie z.B. Straßenausbaubeiträgen. Auch diese Kosten können unter bestimmten Voraussetzungen Berücksichtigung finden. Übernahmefähig sind jedoch nur solche Beiträge, die sich auf das Hausgrundstück, nicht jedoch auf Hofflächen oder andere (unbebaute) Grundstücke beziehen. Wichtig ist, dass der Eigentümer im Vorfeld nachweislich alle anderen Selbsthilfemöglichkeiten ausgeschöpft hat. Was heißt das nun konkret? „Der Eigentümer hat nachzuweisen, dass er sich um eine Ratenzahlungsvereinbarung oder Stundung der Beträge bemüht hat. Bleibt dies erfolglos, dann kommt eine Übernahme überhaupt erst in Betracht", informiert Silke Fick.

Auch die Übernahme von Kosten für Heizmittel z. B. Heizöl als einmaliger Bedarf, kann beim Jobcenter beantragt werden. Zu beachten ist hierbei, dass bei der Beantragung anzugeben ist, wieviel Heizöl noch zur Verfügung steht und wie lange dieses voraussichtlich reichen wird.

Um den persönlichen Bedarf zu ermitteln, ist es wichtig, alle aktuellen Nachweise wie Rechnungen und Zahlungsaufforderungen beim Jobcenter schnellstmöglich schriftlich einzureichen. Danach erfolgt die Berechnung des individuellen Anspruches für den betreffenden Monat sowie die Prüfung der Angemessenheit der jeweiligen Kosten. Die Höhe der Angemessenheit wird in der Richtlinie zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung des Unstrut-Hainich–Kreises bestimmt, welche auf der Internetseite des Jobcenters nachgelesen werden kann. Um Rückforderungen zu vermeiden, dürfen die dann ausgezahlten Leistungen nur zur Begleichung der Kosten des Wohneigentums verwandt werden.

Wird eine entsprechende Beratung benötigt, können telefonisch bei den zuständigen Mitarbeitern, Termine vereinbart werden. Eine aktuelle Übersicht der Telefonnummern ist auf der Internetseite www.jobcenter-uhk.de eingestellt.

 

Anja Schöwe-Wipprecht
Pressesprecherin

Unsere Seite benutzt zur Bereitstellung der Informationen Cookies. Durch die Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich mit dem Einsatz von Cookies einverstanden.