Daten werden automatisiert abgeglichen

„Daten über wirtschaftliche und persönliche Verhältnisse von Arbeitslosengeld II- Empfängerinnen und –Empfängern werden im Wege eines automatisierten Datenabgleichs überprüft“, informiert Andrea Ehlers, Leistungsteamleiterin im Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis.

Bei dem Datenabgleich werden SGB II-Leistungsdaten untereinander sowie mit Leistungs- und Einkommensdaten bestimmter anderer Leistungsträger und Stellen abgeglichen. Die hieraus resultierenden Überschneidungsmitteilungen stellt die Bundesagentur für Arbeit den Jobcentern zur Prüfung bereit. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um Erwerbseinkommen, Renten oder Kapitalerträge.

Werden hier Abweichungen festgestellt, z. B. bei den Angaben zum Einkommen oder Vermögen, muss in jedem Fall das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat geprüft werden. Dies muss nicht sein.

Andrea Ehlers rät: „Zeigen Sie alle Änderungen in den Einkommens- und Vermögensverhältnissen sowie den persönlichen Verhältnissen unverzüglich, vollständig und richtig beim Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis an, dann sind Sie auf der sicheren Seite.

 

Nadine Jaritz i.V. für
Doreen Deutsch
Pressesprecherin

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