Arbeitslosengeld II Regelsätze erhöhen sich!

Zum 01. Januar 2018 steigen die Regelbedarfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Arbeitslosengeld II / Sozialgeld) für alle, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können und Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch beziehen.

Wird ein regelbedarfsabhängiger Mehrbedarf zum Beispiel bei Schwangerschaft, Alleinerziehung minderjähriger Kinder oder bei bestimmten Erkrankungen gewährt, wird dieser ebenfalls angepasst.

Die neuen Regelsätze ab Januar 2018:

Alleinstehend/Alleinerziehend Regelbedarfsstufe 1 416,00 €
Paare je Partner/Bedarfsgemeinschaften Regelbedarfsstufe 2 374,00 €
nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern Regelbedarfsstufe 3 332,00 €
Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren Regelbedarfsstufe 4 316,00 €
Kinder von 6 bis unter 14 Jahren Regelbedarfsstufe 5 296,00 €
Kinder unter 6 Jahre Regelbedarfsstufe 6 240,00 €

 

Die Anpassung erfolgt ab Januar 2018 automatisch. Bezieher von Arbeitslosengeld II / Sozialgeld müssen keinen gesonderten Antrag stellen!

 

Doreen Deutsch
Pressesprecherin

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