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Vielen Dank!
Ihr Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis

 


 

Herzlich Willkommen auf der Internetseite
des Jobcenters Unstrut-Hainich-Kreis!

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Bürgerinnen und Bürger!

Das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Unstrut-Hainich-Kreis und der Agentur für Arbeit Thüringen Nord ist seit dem 01.01.2011 Rechtsnachfolger der ARGE Grundsicherung Unstrut-Hainich-Kreis.

Die folgenden Seiten sollen Ihnen einen Überblick über die Aufgaben und Leistungen des Jobcenter geben.

Alle Mitarbeiter sehen es als wichtigste Aufgabe, arbeitsuchende Menschen wieder in Beschäftigung zu bringen und hierfür auch die notwendigen Hilfen zu gewähren.

Im Bereich Markt & Integration steht hierfür ein umfangreiches Leistungsangebot bereit. Mit Maßnahmen der Qualifizierung und Fortbildung, der Unterstützung von Arbeitgebern sowie der Beschäftigung in Arbeitsgelegenheiten und vielem mehr bereiten wir unsere Kundinnen und Kunden auf eine zukünftige berufliche Tätigkeit vor.

Zur Sicherstellung des Lebensunterhalts werden bei Vorliegen der Voraussetzungen, Arbeitslosengeld II und die angemessenen Kosten für eine Wohnung gewährt. In Einzelfällen können auch gesetzlich festgeschriebene Mehrbedarfe übernommen werden.

Unser wichtigstes Anliegen ist es, dass Sie uns als Dienstleister wahrnehmen, der Sie in allen Fragen der Grundsicherung und Integration in Arbeit berät und unterstützt.

Sie erreichen uns über folgende Telefonnummern.

Ich wünsche Ihnen einen informativen Besuch unserer Seiten.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Gundermann
Geschäftsführer

beratungsstelleDas Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis bietet seinen Kunden mit einer Auskunfts- und Beratungsstelle einen weiteren Service an. Die Auskunfts- und Beratungsstelle gibt es im Jobcenter in Mühlhausen und in Bad Langensalza.

 

Die Auskunfts- und Beratungsstelle steht allen Kundinnen und Kunden des Jobcenters kostenlos zur Verfügung. Das Angebot sollten insbesondere Kunden nutzen, die:

  • erstmals Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch beantragt haben,
  • noch keine Rückmeldung zu Ihrem Antrag oder Widerspruch erhalten haben,
  • Ihren Bescheid nicht verstehen,
  • die ein langwieriges Gerichtsverfahren und die damit verbundenen Kosten vermeiden wollen.

 

Damit die Beratung individuell und auf den Kunden abgestimmt erfolgen kann, ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.

Einen Termin bei der Auskunfts- und Beratungsstelle können Kunden einfach unter

0 36 01 / 88 61 514

per Telefon vereinbaren.

 

Telefonische oder spontane Beratungen ohne vorherige Terminvereinbarung können nicht erfolgen.

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