Bedarfe für Bildung und Teilhabe werden ab dem 01.01.2023 auch durch das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis bewilligt und gezahlt!
- Details
-
Veröffentlicht: Dienstag, 10. Januar 2023 14:57
Ab dem 01.01.2023 liegt die Zuständigkeit für alle Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 28 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beim Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis (vorher Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis). Dies betrifft Empfänger von Bürgergeld.
Für Empfänger von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag, Sozialhilfe und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz verbleibt es bei der bisherigen Zuständigkeit des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis.
Leistungen für Bildung und Teilhabe umfassen bei Vorliegen aller Voraussetzungen
- Ausflüge der Schule/Kindertagesstätte und mehrtägige Klassenfahrten
- Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
- Schülerbeförderung
- Ergänzende, angemessene Lernförderung
- Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen/Kindertageseinrichtungen
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft
Durch den Zuständigkeitswechsel ist ein neuer Antrag/Nachweis für Bildung und Teilhabe erforderlich.
Dieser kann auf der Homepage des Jobcenters Unstrut-Hainich-Kreis heruntergeladen und im Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis eingereicht werden.